Verschwiegenheit
Wichtig ist auch zu wissen, dass Berufsdetektive und deren Mitarbeiter (Berufsdetektivassistenten) gemäß § 252 Gew.O. zur gesetzlichen Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet sind.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Berufsdetektive und deren Mitarbeiter (Berufsdetektivassistenten) gemäß § 252 Gew.O. zur gesetzlichen Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet sind.