Wissenswertes

Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Detektives gelten in Österreich als sogenannte Rechtsverfolgungskosten für die das Verursacherprinzip gilt und können in den meisten Fällen gemäß § 1295 ABGB vom Verursacher / Schädiger zurückgefordert werden.

Das heißt, dass Sie zwar den Detektiveinsatz bezahlen müssen, dann aber die Möglichkeit haben, die Kosten in Form einer Schadenersatzforderung beim Verursacher (z.B. beim Ehebrecher, beim Ehestörer, beim untreuen Mitarbeiter, bei Diebstahl, bei Krankenstandmissbrauch, bei übler Nachrede. usw.) einzufordern.
In der Regel sprechen österreichische Gerichte dem Geschädigten (also dem Auftraggeber) die Kosten für die notwendigen Detektivdienstleistungen auch zu.

Verschwiegenheit

Wichtig ist auch zu wissen, dass Berufsdetektive und deren Mitarbeiter (Berufsdetektivassistenten) gemäß § 252 Gew.O. zur gesetzlichen Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet sind.

Berufsbild

Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern er verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.

Berufsdetektive vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluss frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen. Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern er verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.

Berufsdetektive vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluss frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen.

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