Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Detektives
gelten in Österreich als sogenannte Rechtsverfolgungskosten für die das
Verursacherprinzip gilt und können in den meisten Fällen gemäß § 1295
ABGB vom Verursacher / Schädiger zurückgefordert werden.
Das heißt, dass Sie zwar den Detektiveinsatz bezahlen müssen,
dann aber die Möglichkeit haben, die Kosten in Form einer
Schadenersatzforderung beim Verursacher (z.B. beim Ehebrecher, beim
Ehestörer, beim untreuen Mitarbeiter, bei Diebstahl, bei
Krankenstandmissbrauch, bei übler Nachrede. usw.) einzufordern.
In der Regel sprechen österreichische Gerichte dem Geschädigten
(also dem Auftraggeber) die Kosten für die notwendigen
Detektivdienstleistungen auch zu.
Wichtig ist auch zu wissen, dass
Berufsdetektive und deren Mitarbeiter (Berufsdetektivassistenten) gemäß §
252 Gew.O. zur gesetzlichen Verschwiegenheit über die ihnen
anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet sind.
Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und
Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits-
und Rechtsproblemen, sondern er verfügt dank seiner geprüften
Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.
Berufsdetektive vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten
und sind von jedem Einfluss frei und unabhängig. Dadurch genießen sie
vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen
Zeugen. Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und
Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits-
und Rechtsproblemen, sondern er verfügt dank seiner geprüften
Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.
Berufsdetektive vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten
und sind von jedem Einfluss frei und unabhängig. Dadurch genießen sie
vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen
Zeugen.