Veranstaltungsschutz
Eine gesonderte Bewachung von Veranstaltungen ist vor allem dann gefragt, wenn hochwertiges technisches Gerät vor dem eigentlichen Veranstaltungsbeginn aufgebaut oder nicht unmittelbar nach Veranstaltungsende abgebaut worden ist.
Der Teilbereich Zutrittskontrolle erfordert besondere Sorgfalt bei
der Durchführung. Der Angestellte des Sicherheitsunternehmens kommt
hierbei direkt mit den Kunden des Veranstalters in Kontakt und wird im
Allgemeinen als deren Mitarbeiter wahrgenommen.
Eine Zutrittskontrolle besteht in erster Linie in der Prüfung der
Eintrittskarten. Sofern die einzunehmenden Plätze vorgegeben und der
Eintrittskarte zu entnehmen sind, wird dem Gast der Weg zu seinem Platz
kurz genannt.
Wenn der Veranstalter eine entsprechende Anordnung gegeben hat, ist
bei der Einlasskontrolle eine Taschenkontrolle mit vorzunehmen, dies
gilt besonders dann, wenn bestimmte Gegenstände nicht mit in die
Veranstaltung genommen werden dürfen.
Bei dieser Aufgabe ist die Fähigkeit zur Einschätzung von Personen
erforderlich, da bei einem starken Andrang nur stichprobenhafte
Prüfungen möglich sind und der Angestellte des Sicherheitsunternehmens
blitzschnell entscheiden muss, bei welchen Gästen er die Taschen prüft.