Auffindung und Ermittlung der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern
Entzieht sich ein Schuldner seinen Gläubigern durch einen Wohnortwechsel oder taucht unter, fällt es den Gläubigern oft schwer dessen Aufenthaltsort zu ermitteln.
Auch vollstreckbare Gerichtstitel erleichtern diese Aufgabe nur selten.
Doch selbst wenn der Aufenthaltsort des Schuldners bekannt ist,
bleiben diesem zahlreiche, oft illegale, Wege um der Vollstreckung der
Forderung zu entgehen.
Häufig werden beispielsweise falsche Angaben über die eigene Zahlungsfähigkeit gemacht.
Besonders Unterhaltsschuldner begegnen der Unterhaltsforderung oft,
indem sie ihr Einkommen fälschlicherweise als unter der
Pfändungsfreigrenze liegend angeben, um sich der Unterhaltsforderung zu
entziehen.
Den Gläubigern sind in beiden Fällen oft die Hände gebunden. Gerade
Privatpersonen können sich nur selten gegen derartige Methoden wehren,
da die Beweislast oftmals beim Gläubiger liegt.
Sinnvoll ist es in diesem Fall eine Detektei, mit dem Auffinden des
Schuldners oder der Ermittlung der Zahlungsfähigkeit, zu betrauen.
Diese können effektiv und schnell den Aufenthaltsort oder die wahre
Zahlungsfähigkeit des Schuldners ermitteln und den Gläubiger bei der
Durchsetzung seiner Forderung unterstützen.