Aufenthalts- und Anschriftenermittlung

Unbekannt verzogen

Heutzutage sind die Menschen flexibler und mobiler als noch in den 50er oder 60er Jahren. Sei es, dass man aus beruflichen oder privaten Gründen in eine andere Stadt zieht, sei es, dass man einfach nur innerhalb seines Wohnortes eine neue Wohnung sucht.

Nicht jeder denkt dann daran, all seinen Freunden und Bekannten seine neue Anschrift mitzuteilen. Eine Aufenthalts- und Anschriftenermittlung ist auch nicht jedermanns Sache, denn nicht jeder weiß, an welche Stelle er sich wenden muss, um eine Aufenthalts- und Anschriftenermittlung zu beantragen.

Eine Aufenthalts- und Anschriftenermittlung kann insbesondere dann schwierig werden, wenn der Gesuchte ins Ausland verzogen ist.

Eine Aufenthalts- und Anschriftenermittlung kann jedoch auch relativ schnell und unbürokratisch vonstattengehen. Man wendet sich einfach an das zuständige Einwohnermeldeamt am letzten bekannten Wohnsitz der gesuchten Person. Pech hat man allerdings, wenn diese sich nicht umgemeldet hat, d. h. der alte Wohnsitz wurde abgemeldet und die neue Adresse dem Amt nicht mitgeteilt.

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