Durchleuchten von Zeugen

Der Zeuge - auch nur ein Mensch!

Was im öffentlichen (Straf)-Verfahren gilt, gilt in gleichem Maße auch bei Auseinandersetzungen im Privatbereich: Fehlt es an objektiven Sachbeweisen, kommt der Aussage von Zeugen große, meist entscheidende Bedeutung zu. Oft sind Aussagen von Zeugen sogar die einzige Grundlage zur Entscheidungsfindung.

Wesentlich ist dabei nicht die Aussage allein, sondern vor allem auch die Einschätzung der Glaubwürdigkeit. Sagt sie die Wahrheit? Lügt er? Sind seine Behauptungen plausibel? Gibt es Gründe, die ihn/sie zu einer bestimmten Aussage veranlassen könnten? Hat er/sie geistige oder körperliche Wahrnehmungsdefizite?

Gründe genug, Aussagen zu hinterfragen und den Zeugen zu durchleuchten. Gesagtes bekommt einen anderen Hintergrund, in einen anderen Zusammenhang, oder auch in Kenntnis persönlicher Fakten nicht selten, eine andere Wertigkeit. Die subjektive Wahrheit des Zeugen wird zweifelhaft.

Glauben Sie nicht alles. Die Durchleuchtung des Zeugen kann durchaus auch zu neuen Wahrheiten führen.

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