Beweisbeschaffung
Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse etwa Beweise beschafft (wie z.B. die Kriminalpolizei für Strafverfahren) existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zu Gunsten seines Klienten durch Beschaffung von Beweismitteln zu beeinflussen.
Details zu Beweisbeschaffung:
- Ehe- und Partnerschaftstreue (Nachweis der Eheverfehlung)
- Krankenstandüberprüfung (Schwarzarbeit und Vortäuschung von Krankheit)
- Kontrolle des Umgangs von Jugendlichen
- Feststellen des Umfeldes von Personen (Drogen - Alkohol)
- Beschaffung von Beweismitteln für Zivil- und Strafprozesse
- Aufklären von Heiratsschwindel
- Fürsorge- und Unterhaltsstreitigkeiten
- Suche erbberechtigter Personen
- Aufklärungen von Verleumdungen und übler Nachrede
- Aufdeckung von Versicherungsbetrug
- Aufdeckung und Abwehr von Betriebsspionage
- Kritische Nachprüfung von polizeilichen Ermittlungsverfahren
- Durchleuchten von Zeugen