Feststellen von Ehe- und Partnerschaftstreue
Glauben kann man alles - auch vermuten kann man vieles - letztendlich kommt es aber sehr oft darauf an, Gewissheit zu haben. In besonderem Maße kann dies auch in Ehescheidungsverfahren gelten, wenn es um den Nachweis von Eheverfehlungen des Partners oder der Partnerin geht.
Während Vermutungen kaum ausreichen können um zu überzeugen, versetzt Sie der Nachweis der Eheverfehlung in eine grundlegend andere - bessere Position: Sie können entscheiden, ob sie die Erkenntnisse zu ihrem Vorteil in das Scheidungsverfahren einführen oder aber versuchen, sie außergerichtlich zu Ihrem Nutzen zu verwenden.
Auch in diesem Zusammenhang gilt ganz sicher: Unwissen macht angreifbar - Wissen bringt Vorteile.