• Europäische Detektiv-Akademie (EURODET)
  • Österreichischer Detektiv-Verband (ÖDV)
  • Fachverband Schweizerischer Privatdetektive (FSPD)
  • Gütesiegel staatlich geprüfter Berufsdetektiv
  • Gütesiegel staatlich geprüftes Bewachungsgewerbe

Walisch & Partner - Detektiv - Sicherheitsunternehmen

Unser Leistungsspektrum als Detektiv & Sicherheitsunternehmen gliedert sich in die vier Kernbereiche:

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Berufskollegen aus dem In- und Ausland, sind wir für unsere Kunden nicht nur Landes- oder Bundesweit, sondern auch international tätig. Zu unseren langjährigen Auftraggebern gehören Anwaltskanzleien, Unternehmen aus der freien Wirtschaft sowie Privatpersonen. Das ebenso dichte wie gut funktionierende Netzwerk mit unseren Kollegen aus dem In- und Ausland ist ein Garant dafür, dass wir unsere Aufträge in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden erledigen können.

Im privaten Bereich ist spätestens dann eine erfahrene und integre Detektivarbeit gefragt, wenn es um konkrete Beweisbeschaffungen sowie um Beobachtungen geht. Der Auftraggeber benötigt im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren Beweise; wie es heißt Zahlen, Daten, Fakten. Hier muss der Detektiv vorsichtig und sensibel agieren, weil der Auftrag oftmals die Privatsphäre betrifft. Recht und Gesetz müssen beachtet werden, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Wir möchten weder unseren Auftraggeber noch uns selbst in eine rechtlich zweifelhafte Situation bringen, die spätestens vor Gericht zu Problemen führen kann.

Als erfahrenes Sicherheitsunternehmen sehen wir unsere Aufgabe vorwiegend im Objekt- und Veranstaltungsschutz. Ein Auftrag lässt sich dann am besten abwickeln, wenn wir als professionelles Sicherheitsunternehmen von Anfang an, also schon zu Beginn der Planungsphase, einbezogen werden. In diesem Stadium können wir unsere Erfahrungen sowie unser Knowhow sachgerecht einbringen. Auch deswegen steht für unser Sicherheitsunternehmen die Diskretion an oberster Stelle.

Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Detektives gelten in Österreich als sogenannte Rechtsverfolgungskosten für die das Verursacherprinzip gilt und können in den meisten Fällen gemäß §1295 ABGB vom Verursacher / Schädiger zurückgefordert werden.
Das heißt, dass Sie zwar den Detektiveinsatz bezahlen müssen, dann aber die Möglichkeit haben, die Kosten in Form einer Schadenersatzforderung beim Verursacher (z. B. Ehebrecher, Ehestörer, beim untreuen Mitarbeiter, bei Diebstahl, bei Krankenstandmissbrauch, bei übler Nachrede usw.) einzufordern.
In der Regel sprechen österreichische Gerichte dem Geschädigten (also dem Auftraggeber) die Kosten für die notwendigen Detektivdienstleistungen auch zu.

Als ein professionelles Detektiv & Sicherheitsunternehmen sind wir selbstverständlich im Firmenbuchgericht beim Landgericht Klagenfurt sowie in der Allgemeinen Fachgruppe der Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe registriert.

Wichtig ist auch zu wissen, dass Berufsdetektive und deren Mitarbeiter (Berufsdetektivassistenten) gemäß § 252 GewO. zur gesetzlichen Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet sind.

Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern er verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.

Berufsdetektive vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluss frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen.

Lassen Sie sich von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin und schildern uns Ihre Situation. Sie erhalten von uns eine objektive sowie sachbezogene Einschätzung, - und können anschließend frei entscheiden, ob Sie uns mit der notwendigen Beweisbeschaffung, für Beobachtungen oder Ermittlungen beauftragen möchten.

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